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10. Mai 2015

Motion – Anhebung der Teilbesteuerungsquote der Dividenden

Eine Motion im Grossen Rat fordert, innerhalb eines Jahres die Teilbesteuerungsquote für Dividenden von 50 Prozent auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen. Die Handelskammer beider Basel lehnt diesen Schnellschuss zur Zeit ab, da zum gegebenen Zeitpunkt die Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III noch nicht feststeht und damit nicht abgeschätzt werden kann, wie hoch die Doppelbesteuerung ausfällt.

 

Wie die Verfasserinnen und Verfasser in ihrer Motion korrekterweise festhalten, soll im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) die Teilbesteuerungsquote für Bund und Kantone vereinheitlicht und auf 70 Prozent erhöht werden.* Ein Schnellschuss des Kantons Basel-Stadt ist aus folgenden Gründen weder notwendig noch zielführend.

 

Das Teilbesteuerungsverfahren hat den Zweck, die wirtschaftliche Doppelbelastung zu vermindern. Diese Doppelbelastung entsteht, wenn Dividendenerträge zuerst auf Stufe Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und anschliessend auf Stufe Anteilseigner mit der Einkommenssteuer erfasst werden.

 

Durch die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus im Rahmen der USR III sind Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen geplant. Je nach dem wie hoch diese ausfallen, kann entsprechend eine Anpassung der Teilbesteuerungsquote ins Auge gefasst werden, da die oben erwähnte Doppelbelastung sinkt. Eine Erhöhung oder Anpassung der Teilbesteuerungsquote bevor überhaupt die kantonalen Massnahmen bekannt sind, ist allerdings nicht zielführend. Damit würde der Sinn und Zweck der Teilbesteuerungsquote für Dividenden ausgehebelt.

 

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Bestrebungen im Rahmen der USR III, lehnt aber einen frühzeitigen Alleingang des Kantons Basel-Stadt ab. Entsprechend ist die „Motion betreffend Änderung des Steuergesetzes: Anhebung der Teilbesteuerungsquote der Dividenden“ abzulehnen.

 

*vgl. Publikation der Eckwerte durch den Bundesrat für die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III vom 2. April 2015.

 

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Factsheet

Raphael Vannoni
Bereichsleiter Finanzen und Steuern

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